Parkordnung

In der Wilhelma sollen sich Besucher, Tiere und Pflanzen gleichermaßen wohl fühlen. Daher ist die Einhaltung einiger Regeln unerlässlich:

  • Absperrungen und Barrieren dürfen nicht überschritten werden, sie dienen dem Schutz von Mensch und Tier und helfen Unfälle zu vermeiden.
  • Bitte Tiere nicht ärgern und nicht füttern! Das Fütterverbot für Besucher dient dem Wohl und der Gesundheit der Tiere. Gefüttert werden dürfen lediglich die Tiere in den Streichelgehegen auf dem Schaubauernhof - und nur mit dem Futter aus den dort vorhandenen Futterautomaten.
  • Hunde oder andere Tiere dürfen nicht mit in den Park gebracht werden.
  • Es ist verboten, Pflanzen zu entfernen oder zu beschädigen, Blumenbeete und Rasenflächen zu betreten (außer die ausgewiesenen Liegeflächen), auf Bäume zu klettern sowie in den Wasserbecken oder Teichen des Parks zu baden.
  • Um auch allen anderen Besuchern einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen, ist die Benutzung folgender fahrbarer Untersätze auf dem Wilhelma-Gelände nicht erlaubt: Fahrräder, Laufräder, Dreiräder, Bobby-Cars, Rollschuhe und Inliners, Skateboards, City-Roller, Kickboards und ähnliches. Eine Ausnahme gilt für Dreiräder mit Führungsstange und Gehhilfen. Müssen Sie aus medizinischen Gründen eine besondere Gehhilfe benutzen, ist dies durch ein ärztliches Attest zu belegen. In begrenztem Umfang stehen auch Rollstühle unentgeltlich am Haupteingang zur Verfügung.
  • Nicht erlaubt sind auch das Grillen, die Benutzung von Radios und ähnlichem und alle Arten von Ballspielen.
  • Es versteht sich von selbst, dass Beschädigungen und Verunreinigungen jeglicher Art an Gebäuden und im Park untersagt sind. Die Beseitigung von Schäden wird dem Verursacher in Rechnung gestellt.
  • Fotografieren für private Zwecke ist unter Beachtung der obigen Punkte jederzeit gestattet. Für gewerbliche Zwecke ist vorher die Zustimmung der Direktion einzuholen.
  • Bei groben Verstößen gegen die Parkordnung oder bei Nichtbefolgen der Anweisungen unserer Mitarbeiter oder des Aufsichtspersonals muss mit einem Parkverweis – ohne Rückvergütung des Eintrittspreises – gerechnet werden.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in der Wilhelma.